In den meisten Fällen ist es durchaus sinnvoll und auch möglich, eine offene Aufbahrung für die Abschiednahme der Angehörigen durchzuführen. Der Abschied am geöffneten Sarg ist oft ein erster Schritt zur Trauerbewältigung. Bleibt den Hinterbliebenen der letzte Blick auf den Verstorbenen verwehrt, kann das tragische Folgen haben. Eine offene Aufbahrung, bei der die Angehörigen den Toten sehen, berühren, und begreifen können, dass er tot ist und nicht wiederkommt, ermöglicht den Abschied und hilft den Lebenden, „ihren Frieden mit den Verstorbenen zu machen“. Auch irrationale Phantasien, ob es wirklich „der richtige Tote“ ist, werden dadurch aufgehoben. Der Anblick des/der Toten kann zu der versöhnenden Einsicht führen, dass man den Leichnam nicht zu bewahren braucht, sondern ihn bestatten darf.
Vielen Angehörigen fehlt jedoch der Mut, dem Verstorbenen ein letztes Mal von Angesicht zu Angesicht gegenüberzutreten. Viel zu groß ist die Angst vor einem erschreckenden Anblick. Dabei ist diese Angst unbegründet. Nur durch diesen Anblick ist man in der Lage, für sich wirklich abzuschließen, den Tod als Faktum anzuerkennen und nachher zu wissen: Das ist wirklich der Tod, vor mir liegt nur die äußere Hülle. Diese war einst die Heimat dessen, was wir „Seele“ nennen. Sterblich an einem Menschen ist nur der Körper, und dieser bekommt daher eine letzte Ruhestätte an einem besonderen Ort.
Wir begleiten Sie gerne bei diesem Schritt, der letzten Abschiednahme am geöffneten Sarg und sorgen dafür, dass dies in warmer Atmosphäre in einem unserer besonders gestalteten Aufbahrungsräume möglich wird.