Die Art der Bestattung richtet sich in erster Linie nach dem Willen des Verstorbenen.
Liegt keine Willenserklärung vor, so entscheidet nach dem Gesetz der Ehegatte bzw. der nächste Angehörige über die Art der Bestattung.
Erdbestattungen
Die Erdbestattung ist die traditionelle Bestattungsart. Hierbei stehen verschiedene Grabarten zur Verfügung.
Feuerbestattungen
Ausnahmslos wird für jede Feuerbestattung grundsätzlich ein Sarg benötigt, mit dem der Leichnam in ein Krematorium überführt und auch eingeäschert wird. Auch hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Asche nach erfolgter Kremation zu bestatten.