Ausnahmslos wird für jede Feuerbestattung grundsätzlich ein Sarg benötigt, mit dem der Leichnam in ein Krematorium überführt und auch eingeäschert wird.
Das Urnenwahlgrab
Diese Grabstelle kann selbst ausgewählt werden. Auch hier kann dies zu Lebzeiten durch die jeweilige Person selbst oder bei einem Trauerfall durch die Angehörigen geschehen. In der Regel können in einem Urnenwahlgrab mehrere Urnen beigesetzt werden. Nach Ablauf der Ruhefrist kann das Nutzungsrecht immer wieder verlängert werden. Die Ruhezeiten für Urnenwahlgräber betragen in der Regel 15-30 Jahre.
Das Urnenreihengrab
Auch Urnenreihengräber werden „der Reihe nach“ vergeben, so dass für die Angehörigen keine Auswahlmöglichkeit besteht. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nach Ablauf der Ruhezeit nicht möglich.
Das anonyme Urnengrab
Auch hier sind die Bestimmungen ähnlich wie bei einem Urnenreihengrab. Die Beisetzung findet in einer Gemeinschaftsanlage oder einem Urnenhain ohne Kennzeichnung der Grabstelle statt.
Das „pflegefreie“ Urnengrab
Vom Grundsatz her sind diese Grabstellen Urnenreihengräber, welche einheitlich gestaltet sind. Allerdings findet hier eine Kennzeichnung der einzelnen Gräber statt, so dass es einen „Ort der Trauer“ gibt.
Das Asche-Streufeld
Auf einigen Friedhöfen sind Streufelder eingerichtet, auf denen die Asche der Verstorbenen verstreut und auf diese Weise der Erde übergeben wird. Für diese Art der Bestattung ist, je nach Bundesland, eine Willenserklärung der verstorbenen Person erforderlich.
Die Urnen-Seebestattung
Hier wird die Urne beim Krematorium von einer Seebestattungs-Reederei angefordert. Wichtig ist hierbei, dass der Verstorbene selbst zu Lebzeiten schriftlich mit einer Begründung festgehalten hat, dass er seebestattet werden möchte. Ist eine solche Willenserklärung nicht vorhanden, müssen die nächsten Angehörigen erklären, dass es dem Wunsch des Verstorbenen entsprach, auf See beigesetzt zu werden.
Bei der Beisetzung selbst können die Angehörigen auf Wunsch zugegen sein. Verwendet wird für eine Seebestattung eine spezielle Urne, die sich innerhalb einer bestimmten Zeit im Wasser auflöst.
Seebestattungen sind nur in dafür ausgewiesenen Seegebieten außerhalb der „Drei-Meilenzone“ in Nord- und Ostsee sowie dem Atlantik möglich.
Die Urnen-Waldbestattung
Seit einigen Jahren gibt es auch die Möglichkeit, Urnen in Wäldern zu bestatten. Betreiber dieser Waldfriedhöfe sind in vielen Fällen die bekannten Firmen „Ruheforst GmbH“ und „FriedWald GmbH“.
Nach erfolgter Einäscherung wird ein Termin für die Beisetzung festgelegt. Auch in den Wäldern gibt es verschiedene Grabformen, wie zum Beispiel Gemeinschaftsgräber, wo mehrere verschiedene Urnen im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt werden oder auch Einzel- bzw. Familiengräber. Zur Verwendung kommen auch hier spezielle Urnen, so genannte „Öko-Urnen“, die aus biologisch voll abbaubaren Materialien (z.B. Maisstärke) hergestellt werden.
Das Kolumbarium
Kolumbarien entstanden aufgrund von Platzmangel auf den Friedhöfen. Kolumbarien sind in der Regel Gebäude, in denen die Urnen mit der Asche in Nischen beigesetzt werden. Gegenwärtig werden verstärkt neue Kolumbarien angelegt. So befinden sich diese teilweise in umgewidmeten Kirchen oder werden privat durch Bestatter errichtet und betrieben.
Nach Ablauf der Ruhefrist in einem Kolumbarium werden die Aschereste meist in einem Gemeinschaftsgrab auf einem Friedhof beigesetzt.